Cyber Resilience Act (CRA) – Was bedeutet das für industrielle Produkte?
Mit dem Cyber Resilience Act (CRA) führt die Europäische Union neue Anforderungen für die Cybersicherheit von Produkten mit digitalen Elementen ein. Ziel der Verordnung ist es, Sicherheitsstandards für Geräte und Software über deren gesamten Lebenszyklus zu verbessern. Viele industrielle Systeme sind davon betroffen – nicht nur klassische Softwareprodukte. Auch Geräte mit Firmware, Netzwerk- oder Funkschnittstellen fallen grundsätzlich unter die Regelungen des CRA. Erfahren Sie mehr zu den Pflichten von Herstellern und dem aktuellen Stand der Umsetzung.
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Was bedeutet das für Hersteller?
Der Cyber Resilience Act verpflichtet Hersteller dazu, Cybersicherheit bereits bei der Entwicklung von Produkten zu berücksichtigen und während des gesamten Produktlebenszyklus zu gewährleisten. Dazu gehören unter anderem:
- die Bewertung möglicher Sicherheitsrisiken
- die Bereitstellung von Sicherheitsupdates
- die Information von Kunden über bekannte Schwachstellen
- Unterstützung bei Sicherheitsvorfällen
Darüber hinaus müssen Hersteller Prozesse etablieren, um aktiv ausgenutzte Schwachstellen zeitnah an die zuständigen Behörden zu melden.
Zeitplan der Umsetzung
Der Cyber Resilience Act wird schrittweise eingeführt:
seit 2025
- Meldepflicht für aktiv ausgenutzte Schwachstellen
- Informationspflicht gegenüber betroffenen Nutzern
ab 2027
- vollständige Herstellerpflichten
- Bereitstellung von Sicherheitsinformationen und Updates
- Dokumentation zur sicheren Nutzung
- Unterstützung bei Sicherheitsvorfällen
Aktueller Stand
Die konkreten technischen Normen und Umsetzungsstandards werden derzeit auf europäischer Ebene erarbeitet. Viele Details befinden sich noch in der Normierungsphase. Daher kann aktuell noch kein Hersteller eine vollständige CRA-Konformität bestätigen.
Wie wir uns auf den CRA vorbereiten
Wir, die Bluhm Weber Group, verfolgen die Entwicklung des Cyber Resilience Act sehr genau und arbeiten bereits an der Bewertung unserer Produkte sowie an den notwendigen organisatorischen und technischen Maßnahmen.
Dabei können wir auf bestehende Strukturen und Prozesse aufbauen, die wir aus anderen regulatorischen Anforderungen – beispielsweise der Maschinenrichtlinie – bereits etabliert haben. Dazu gehören unter anderem:
- strukturierte Produktdokumentation
- Risikobewertungen
- klare Entwicklungs- und Freigabeprozesse
Eine wichtige Grundlage bildet zudem unsere bestehende TISAX®-Zertifizierung, mit der wir nachweisen, dass unsere Entwicklungs- und IT-Umgebungen hohen Anforderungen an Informationssicherheit entsprechen. Diese etablierten Sicherheitsstrukturen unterstützen uns dabei, die zukünftigen Anforderungen des Cyber Resilience Act systematisch umzusetzen.
Unser Ziel
Unser Ziel ist es, die Anforderungen des Cyber Resilience Act fristgerecht umzusetzen und unsere Produkte auch künftig nach aktuellen Sicherheitsstandards bereitzustellen.
Sobald verbindliche technische Standards vorliegen, informieren wir unsere Kunden transparent über weitere Schritte und konkrete Maßnahmen.
Ihr zuverlässiger Partner
Bluhm Systeme ist ein etabliertes Familienunternehmen in zweiter Generation und steht für Zuverlässigkeit, Innovationskraft und Kundennähe. In unserer Firmenzentrale in Rheinbreitbach / Rheinland-Pfalz arbeiten wir an zukunftsfähigen und nachhaltigen Kennzeichnungslösungen, die wir weltweit vertreiben. In enger Zusammenarbeit mit Kunden und Partnern haben wir alle marktspezifischen Anforderungen im Blick. Wir freuen uns auf Ihre Anfrage!
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