09.12.2019

Neuer EU-Pflanzenpass ab 14. Dezember 2019

Ab dem 14. Dezember 2019 gilt der neue EU-Pflanzenpass verbindlich für alle zum Anpflanzen bestimmten Pflanzen. Die Verordnung definiert klare Vorgaben zu Inhalt, Form und Anbringung des Etiketts, um Rückverfolgbarkeit und Pflanzengesundheit europaweit sicherzustellen. Wir zeigen, welche Pflichtangaben enthalten sein müssen und wie Unternehmen die Anforderungen mit passender Kennzeichnungstechnik effizient und normkonform umsetzen.

Pflanzensetzling